Anforderungen an den Hersteller
Vorgaben für unsere Manufaktur und den Handel
- Unsere Lieferpartner unserer BIO-Produkte werden für das Deutsche See-Sortiment im Sinne eines intensiven, von gegenseitigem Vertrauen geprägten Verhältnisses aufgebaut.
- Wir führen regelmäßige Audits in unserer Manufaktur und bei unseren Lieferpartnern durch, um alle Bio-Anforderungen in der gesamten Lieferkette zu dokumentieren und kontrollieren.
- Alle drei Deutsche See-Manufakturen sowie die rund 20 Niederlassungen sind gemäß der VO 834/2007 kontrolliert und zertifiziert.
- Konventionelle Produkte und Bio-Produkte müssen während der Verarbeitung und Lagerung strikt getrennt werden.
- Konventionelle Produkte und Bio-Produkte dürfen zu keinem Zeitpunkt vermischt werden.
- Bio-Ware muss grundsätzlich zu Arbeitsbeginn auf gereinigten Arbeitsplätzen verarbeitet werden. Ist dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich, muss zunächst eine vollständige Zwischenreinigung durchgeführt werden.
- Bio-Rohwaren und Bio-Produkte müssen während des gesamten Prozesses eindeutig als Bio-Ware gekennzeichnet sein.
- Werden konventionelle Produkte und Bio-Produkte unverpackt mit Eis gekühlt, beispielsweise in unserer Manufaktur oder in der Fischtheke, darf das Schmelzwasser der konventionellen Ware nicht mit den Bio-Produkten in Kontakt kommen.
Anforderungen an Bio-Fisch
Grundsätze der ökologischen Aquakultur
- Bio-Aquakulturen erfüllen genau definierte ökologische, nachhaltige und soziale Standards, arbeiten im Sinne des Tierwohls und ohne Gentechnik.
- Bio-Aquakulturen unterliegen der EU-Gesetzgebung. Bio ist somit kein privater Standard.
- Das Wasser muss am Ein- und Auslass der Anlage die gleiche, gute Wasserqualität haben. Das Wasser wird regelmäßig untersucht.
- Der Einsatz von Antifouling-Mitteln auf den Netzen der Gehege ist verboten.
- Die Tiere müssen ihre gesamte Lebenszeit in ökologischer Aquakultur verbringen.
- Am Ort der ökologischen Aquakultur müssen die jeweiligen Tiere heimisch sein.
- Geregelte Besatzdichte für jede Fischart: Für Süßwasser-Lachs ist z. B. eine Besatzdichte von maximal 20 kg/m³ Wasser vorgeschrieben, für Lachs aus dem Meer maximal 10 kg/m³ Wasser.
- Es ist nicht gestattet, konventionelle Brut für die Aufzucht in ökologischer Aquakultur zu verwenden.
- Der Einsatz von genmanipulierten Elterntieren, Brutstock und Futtermitteln ist nicht erlaubt.
- Im Krankheitsfall wird die homöopathische Behandlung der Tiere bevorzugt.
- Der Zusatz von Hormonen und Wachstumsregulatoren ist verboten.
Anforderungen an das Futter
Nach der EU-Öko-Verordnung
- Die eingesetzten Futtermittel entsprechen grundsätzlich den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung für Aquakultur.
- Bio-Fisch wird mit streng kontrollierten, ökologisch zertifizierten Futtermitteln gefüttert.
- Diese dürfen keine synthetischen Farb- und Zusatzstoffe enthalten.
- Bio-Fisch und -Meeresfrüchte erhalten nur Fischfutter, das aus Fischen hergestellt wurde, die für den menschlichen Verzehr gefangen wurden.
- Die im Futter verwendeten tierischen Zutaten stammen aus einer nachhaltig zertifizierten Fischerei.
- Die im Futter verwendeten vegetarischen Zutaten müssen aus ökologischer Landwirtschaft stammen.