Quotenregelung
Teilweise massiv bedrohte Fischbestände haben in den vergangenen Jahren zu notwendigen Einschränkungen in bestimmten Bereichen der Fischerei geführt. Um verschiedene Fischarten auf lange Sicht zu schützen, müssen die Berufsfischer sich an festgelegte Fangquoten halten. Dafür werden beispielsweise innerhalb der Europäischen Union jährliche Gesamtfangmengen, sogenannte TACs (Total Allowable Catches), festgesetzt, die dann nach einem festen Schlüssel auf die einzelnen Fangnationen verteilt werden, die wiederum für deren Verwaltung zuständig sind. Dabei können Quoten für das ganze Land zusammengefasst und gemeinsam verwaltet oder aber einzelnen Erzeugerorganisationen oder sogar einzelnen Schiffseignern zugeteilt werden. In manchen Ländern ist es auch möglich, Quoten zu pachten, zu kaufen oder zu tauschen, allerdings ist diese Praxis der individuell übertragbaren Quoten in der EU nicht weit verbreitet.
Zudem wird in Bereichen von besonders bedrohten Arten zusätzlich die Fischereitätigkeit beschränkt. Die Fangquoten legen somit fest, welche Menge die einzelnen Länder fangen dürfen. Weltweit legen je nach Region verschiedene Fischereiorganisationen wie beispielsweise die NAFO (Northwest Atlantic Fisheries Organization) die Fangqouten fest, wobei es auch für einige Gebiete keine feste Quotenregelung gibt.
An dieser Stelle kommt der Internationale Rat zur Erforschung der Meere (ICES = International Council for the Exploration of the Sea) ins Spiel. Dieser Rat unterstützt ihre Mitgliedstaaten mit Ratschlägen über den Schutz der Meeresumwelt und über bestandserhaltende Fischerei. Zu den Mitgliedstaaten gehören: Amerika, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Holland, Irland, Island, Kanada, Lettland, Norwegen, Polen, Portugal, Russland, Schweden und Spanien.
Der ICES erteilt auf wissenschaftlicher Basis jährliche Empfehlungen für Fangmengen, die gemäß dem jeweiligen Bestandszustand angepasst werden und somit im Idealfall als Basis für die Quotenfestlegung gelten sollten. Auf diese Weise sollen bedrohte Bestände langfristig geschützt und erhalten werden. Allerdings obliegt es den Mitgliedsstaaten, inwieweit die Vorschläge des ICES bei der Festlegung der Fangquoten letztlich übernommen werden.


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