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Kontrollmaßnahmen für den Fischfang

Fangmengen und -methoden sind durch verschiedene Verordnungen und Gesetze geregelt. Um überprüfen zu können, ob die Bestimmungen seitens der Fischer auch eingehalten werden, bedarf es jedoch eingehender Kontrollen. In der Fischerei-Grundverordnung der EU ist festgelegt, welche Mindestanforderungen für eine effiziente Überwachung notwendig sind.

 

Demnach ist es grundsätzlich die Aufgabe der Mitgliedsstaaten, auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet und den dazugehörigen Wirtschaftszonen dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen (z.B. zulässige Gesamtfangmengen und Quoten) eingehalten werden. Für die Fischereiüberwachung der Deutschland zugeordneten Gebiete ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Hamburg verantwortlich. Sie übernimmt unter anderem auch die Abwicklung bei Verstößen.

 

Für die Kontrollen fahren im Bereich der Nord- und Ostsee regelmäßig Fischereischutzboote Patrouille, die von Zeit zu Zeit auch in internationalen Gewässern zum Einsatz kommen. Um alle Fänge und Anlandungen zu überwachen, müssen die Mitgliedsstaaten die Fangtätigkeit der Gemeinschaftsschiffe in sämtlichen Meeresgewässern sowie alle hiermit verbundenen Tätigkeiten kontrollieren. Die Inspektoren der verschiedenen Länder tauschen sich regelmäßig aus oder führen zeitweise gemeinsame Kontrollaktionen durch. Nur so kann die Einhaltung der erlassenen Rechtsvorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik auch adäquat geprüft werden. Außerdem sind auch Kontrollen von Fischereifahrzeugen unter der Flagge eines Drittlandes, die in Gemeinschaftsgewässern unterwegs sind, möglich und notwendig. Trotz großer Bemühungen ist keine hunderprozentige Abdeckung möglich, so dass einzelne Verstöße gegen die Fischerei-Grundverordnung nicht ausgeschlossen werden können. Stellen Inspektoren Verstöße fest, werden umgehend weitere Untersuchungen und die Strafverfolgung eingeleitet.