Kennzeichnungs-verordnung für Gentechnik
In der Europäischen Union bestehen bereits seit dem 1. April 2004 besondere Kennzeichnungs- vorschriften für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel. Danach müssen alle Lebens- und Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden, gekennzeichnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gentechnische Veränderung im Endprodukt nachweisbar ist oder nicht.
"Deutsche See" hat sich dazu entschieden, auf gentechnisch veränderte Organismen bei der Herstellung von Produkten vollständig zu verzichten. "Deutsche See" beschafft, produziert und handelt folglich keine nach der neuen Verordnung der EU kennzeichnungs- pflichtigen gentechnisch veränderten Produkte.


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