Fanggebiets- kennzeichnung
Genauere Fanggebietskennzeichnung für Seefische
Die Mitglieder des Bundesverbandes der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V. haben auf dem Weg zur detaillierten Kennzeichnung von Fisch und Meeresfrüchten einen Meilenstein gesetzt. Der Verband beschloss mit der Initiative „Genauere Fanggebietskennzeichnung für Seefische“ gleichzeitig eine Reihe von Investitionen in moderne Informations- und Rückverfolgbarkeitssysteme, um zusätzliche Transparenz im Fischgeschäft garantieren zu können. Prinzipiell orientiert sich die Kennzeichnung an den gesetzlichen Vorgaben der europäischen Verordnung (EG) Nr. 2065/2001. Die genauere, freiwillige Kennzeichnung des Fanggebietes basiert grundsätzlich auf den jeweils für eine Fischart vorhandenen, wissenschaftlich unterscheidbaren Fischbeständen, die jedoch nicht bei jeder Fischart deckungsgleich sind (So ist z.B. Hering, gefangen im Skagerrak/Kattegatt eine Mischung aus Nordsee-Hering und Hering aus der westlichen Ostsee).
Die Codierung erfolgt nach folgendem Prinzip:
- Nennung des FAO-Fanggebiets
- Zweistelliger Code für das genaue Fanggebiet
- Zwei Stellen für die Angabe des Fangjahres
Zum Beispiel wird für Hering, gefangen im Jahr 2009 in der Nordsee, folgender Code vergeben:
FAO 27-16-09
Bei der Kennzeichnung von Rotbarsch empfiehlt der Bundesverband ferner, neben der Angabe des Fanggebietes auch den wissenschaftlichen Namen (Sebastes mentella oder Sebastes marinus) zu nennen, da beide Fischarten in ein und demselben Fanggebiet vorkommen können.
Die hier einsehbare Liste der gekennzeichneten Fische wird bei Bedarf um weitere Fischarten ergänzt.


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